Die Steuerfreibeträge für Entlassungsentschädigungen (Abfindung) sind gestrichen worden, ebenso wie die Halbeinkünfteregelung. Was bleibt, ist nur noch die Fünftelungsregelung, die aber bei nicht allen Steuerpflichtigen zu einer Steuerbegünstigung führt.
Detaillierte Informationen finden Sie auf unseren speziellen Seiten zur Entlassungsentschädigung u.a. zu
- Sozialversicherungsrechtliche Folgen (Anrechnung beim Arbeitslosengeld?)
- steuerrechtliche Möglichkeiten
- Teilerlaß bei der Kirchensteuer
- steuerfreie Entschädigungszahlungen bei Mobbing und Diskriminierung
Auf unseren Themenseiten zum Thema "Abfindung" finden Sie vor allem arbeitsrechtliche Informationen.
Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Brühl (Köln/Bonn) |